Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als AGB bezeichnet, regeln den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Boulderhalle Trainspotting, betrieben von der Firma Skatewood Europe Christoph Schubert ( Lenbachweg 6, 92224 Amberg, Deutschland), im Folgenden als B.T. (Boulderhalle Trainspotting) abgekürzt, die beim Betreten der Anlage von B.T: (im Folgenden als „Anlage(n)“ bezeichnet) in Kraft treten.
1.2 Die AGB regeln die Nutzung der Anlage von B.T und die Teilnahme an allen Aktivitäten von B.T, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung des Boulderbereichs, der Fitness- und Klettergeräte, den Verleih oder die Ausleihe von Ausrüstung durch B.T., Kurse, Ausrüstungstests, Veranstaltungen, Wettkämpfe oder andere Aktivitäten, die von B.T. angeboten werden oder an denen B.T. beteiligt ist.
1.3 Auch Personen, die sich nicht körperlich betätigen, erklären sich automatisch mit der AGB einverstanden.
1.4 Die ergänzenden Hallen-, Kletter- und Boulderregeln und die Vereinbarung über den Haftungsausschluss sind Teil der AGB und legen Bedingungen für die ordnungsgemäße Nutzung aller Anlagen von B.T. fest.
1.5 Bei der Teilnahme an einem von B.T. organisierten Wettkampf oder einer Veranstaltung sind Teilnehmer und Zuschauer verpflichtet, zusätzlich zu den AGB alle veranstaltungsspezifischen Regeln und Einschränkungen einzuhalten.
§2 Verhalten und Haftungsausschluss
2.1 Die gewerbliche Nutzung der Anlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung der B.T. gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
2.2 Der Nutzer erkennt an und versteht, dass Bouldern eine sportliche Aktivität ist, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Bouldergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern, drehen oder brechen und dadurch den Nutzer und andere Personen gefährden. B.T. übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Griffe. Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich diese Risiken, sowohl erkannter als auch unbekannter Natur. Der Nutzer ist für seine eigenen Handlungen und Folgen verantwortlich.
2.3 Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an den Aktivitäten von B.T. freiwilliger Natur ist. Der Nutzer erklärt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, die Anlagen von B.T. zu nutzen und sämtliche Sportarten und Aktivitäten von B.T. auszuüben. Der Nutzer betritt und nutzt die Anlagen von B.T. auf eigene Gefahr.
2.4 B.T. sorgt für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlagen, ist jedoch vollständig und ausdrücklich von allen Eventualitäten, Missgeschicken, Schwierigkeiten, Problemen, Verletzungen oder Unfällen befreit, die sich aus dem Training, dem Klettern oder damit verbundenen Gefahren ergeben.
2.5 Für alle Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, behält sich B.T. das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
2.6 B.T. haftet nicht für Sach- oder Personenschäden die auf eigenes Fehlverhalten des Nutzers, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf Fremdanbieter zurückzuführen sind. B.T. haftet lediglich bei Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen.
2.7 Daneben haftet B.T. bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dies sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied
regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach Satz 1 ist auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
§3 Öffnungszeiten, Zugang und Zugangsbeschränkungen
3.1 Die Anlage darf nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden. Diese Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben. Die Nutzung der Sportflächen ist 15 Minuten vor Betriebsschluss einzustellen.
3.2 Die B.T. behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für Veranstaltungen, an den bundesweiten sowie bayerischen Feiertagen und während der bayerischen Schulferien anzupassen.
3.3 Im Falle einer Schließung oder Einschränkung des Zugangs werden Mitgliedern und Gutscheininhabern keine Rückerstattungen gewährt. B.T. behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Bereichen der Anlage aus Gründen des Unterrichts, des Wettkampfs, von Veranstaltungen, der Reinigung/Wartung von Wänden, Griffen, Fitness-
und Trainingsgeräten, einschrauben von Boulderrouten oder besonderer Ereignisse vorübergehend zu beschränken. Solche Zugangsbeschränkungen werden durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben und rechtfertigen keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
3.4 Der Zugang zu den Anlagen der B.T. ist kostenpflichtig. Der Eintrittspreis / die Veranstaltungsgebühr ist im Voraus zu entrichten. Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises / der Veranstaltungsgebühr jederzeit vorzeigen können.
3.5 Alle Preise und Bedingungen sind auf der Website und vor Ort einsehbar.
3.6 Bei Nicht-Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises oder entgegen den Bestimmungen dieser AGB wird eine erhöhte Eintrittsgebühr von 200€ erhoben. Der sofortige Verweis aus den Anlagen ohne Erstattung des Eintritts- oder Dauerkartenpreises und die Erteilung eines Hausverbots bleiben vorbehalten.
§4 Gebühren und Zahlungen
4.1 Tages- und Jahreskarten sind nicht übertragbar.
4.2 Die Laufzeit der Jahreskarte beträgt 12 Monate, und endet nach Ablauf automatisch. Beim Erwerb der Halbjahres- und Jahreskarte ist der Preis sofort zu entrichten.
4.3 Alle Eintrittskarten berechtigen zum Zugang zu den öffentlichen Bereichen von B.T.
4.4 Bei Verletzung oder Krankheit können Halbjahres- und Jahreskarten ausgesetzt werden. Die Dauer dieser Aussetzung beträgt mindestens einen maximal vier Monat(e).
4.5 Dauerkarten sind nicht erstattungsfähig.
4.6 Die Bedingungen für Dauerkarten sind separat geregelt und auf der Webseite einsehbar. Sie sind Teil der AGB.
4.7 Zahlungen und Vorauszahlungen für Eintrittskarten, Dauerkarten, Kurse, Wettbewerbe, Veranstaltungen, Gruppen, Feste und andere Fälle können per Überweisung oder mit EC-Karte erfolgen.
4.8 Ermäßigungen werden nur bei Vorlage eines gültigen Ausweises gewährt.
4.9 B.T behält sich das Recht vor, die Preise und Bedingungen, die vor Ort und auf der Website bekannt gegeben werden, jederzeit zu ändern. Die am Tag der Buchung eines im Voraus bezahlten Angebots geltenden Bedingungen gelten für die angegebene Dauer des Angebots. Jegliche Änderungen der Preise und Zahlungsbedingungen durch B.T. treten am ersten Tag der auf diese Änderungen folgenden Vertragsperiode in Kraft.
§5 Regeln für Minderjährige
5.1 Die Eigenständige Benutzung der Anlagen der Boulderhalle Trainspotting ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet.
5.2 Minderjährige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlagen der B.T. ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen. Nur die Erziehungsberechtigten sind berechtigt das Schülerticket zu kaufen. Durch die Bestätigung der AGBs geben sie Ihre Einverständniserklärung ab.
5.3 Minderjährige unter 14 Jahre dürfen die Halle nur unter der Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. Ausschließlich die Erziehungsberechtigten sind bevollmächtigt, das Kinderticket zu kaufen. Durch dass Bestätigen der AGBs geben die Erziehungsberechtigten ihre Einverständniserklärung. Sie können die Aufsichtspflicht selbst ausüben oder an volljährige Person übertragen.
5.4 Veranstaltungsleiter, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die AGB von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten werden.
5.5 Für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den und bei der Nutzung der Anlagen besondere Gefahren und Risiken. Veranstaltungsleiter, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte müssen diese während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage beaufsichtigen. Sie müssen eigenverantwortlich für die Anwendung altersgerechter Sicherungstechniken und -maßnahmen sorgen. Das Spielen von Minderjährigen im Boulder- und Kletterbereich ist u.a. aufgrund der Gefährdung durch herabfallende Bouldernde, Kletterer und Gegenstände untersagt.
§6 Anlage und Sauberkeit
6.1 Auf den Mattenflächen dürfen keine Gegenstände, die nicht für die Ausübung des Sports gedacht sind, gelagert oder mitgenommen werden. Dieses beinhaltet z.B. Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, elektronische Geräte, Geschirr oder Nahrungsmittel.
6.2 Die Boulderwände und Mattenflächen dürfen nur mit Kletterschuhen genutzt und betreten werden.
6.3 Die gesamte Anlage, sowie Fahrrad- und KFZ-Stellplätze, die öffentlichen Wege zur und von der B.T. sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
6.4 Rauchen und Entzünden von Feuer jeglicher Art sind in der gesamten Anlage verboten.
§7 Benachrichtigung im Falle von Mängeln
7.1 Die Nutzer sind verpflichtet, die Mitarbeiter von B.T. unverzüglich über alle festgestellten Schäden oder Probleme zu informieren. Dies schafft eine sicherere Umgebung für die Nutzer und eliminiert potenzielle Risiken.
7.2 Das Versäumnis, ein Problem zu melden, führt nicht zum Verlust eines möglichen Garantieanspruchs.
7.3 Mitschuldige Fahrlässigkeit wird jedoch geahndet.
§8 Verantwortung für das Eigentum
B.T. haftet nicht für Gegenstände, die in der Anlage, einschließlich der Parkplätze, verloren gehen, und insbesondere nicht für Gegenstände, die in den Schließfächern deponiert sind. B.T. empfiehlt den Nutzern, keine Wertsachen mit auf das Gelände zu bringen oder in den Schließfächern zu deponieren.
§9 Hausrecht
Das Hausrecht über die gesamte Anlage liegt bei B.T. und die von ihr bevollmächtigten Personen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Nutzer und Besucher, die gegen die Nutzungsordnung der B.T. verstoßen, können auf Zeit oder dauerhaft von der Nutzung aller Sportanlagen der B.T. ausgeschlossen werden. Im Falle eines Hausverbotes oder Verweis der Anlage besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht der B.T., darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
§10 Videoüberwachung, Fotoaufnahmen, Datenschutz
10.1 Zur Erhöhung der Sicherheit wird die Anlage videoüberwacht. Mit Benutzung der Anlage erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen gemacht werden. Die Datenschutzerklärung ist unter der Webseite abrufbar und liegt in der Anlage öffentlich aus.
10.2 Personenbezogene Daten werden nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken verarbeitet. Eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Persönliche Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn:
- eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt wurde
- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe besteht.
10.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf dem berechtigten Interesse der B.T. aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf die Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter. Anonyme Informationen dieser Art werden ggfs. statistisch ausgewertet, um unser Angebot und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
10.4 Zur Erbringung kostenpflichtiger Leistungen werden zusätzliche Daten erfragt, wie z.B. Zahlungsangaben, um Bestellungen ausführen zu können. Diese Daten werden systemisch gespeichert, bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
10.5 Die Datenspeicherung erfolgt dauerhaft und es können sämtliche Daten durch die B.T für interne Analysezwecke genutzt werden, sowie nach Aufforderung durch die Behörden an diese weitergegeben werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Pandemien wird auf die Verpflichtung der B.T. zur Erfassung der Nutzer der Anlage hingewiesen. Der Nutzer erklärt ausdrücklich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch die B.T. medizinische Testergebnisse, welche für den Zutritt zur Anlage vorgewiesen werden müssen, einsehen, kontrollieren, protokollieren und dauerhaft speichern zu dürfen.
10.6 Sämtliche Maßnahmen aus Verordnungen seitens der Regierung müssen eingehalten werden. Die Zustimmung der Benutzer für die erforderlichen Überprüfungen und Kontrollen wird uneingeschränkt erteilt. Benutzer die sich nicht an die allgemeinen Vorgaben und Richtlinien, sowie die gesetzlichen Bestimmungen halten, erhalten keinen Zutritt zur Anlage, bzw. werden von der Anlage verwiesen.
§11 Zusätzliche Bestimmungen
11.1 B.T. behält sich das Recht vor, die AGB, die Regeln für die Boulderwände, die Vereinbarung über den Haftungsausschluss, die aktuellen Tarife und alle anderen rechtlichen Dokumente jederzeit zu ändern und zu erweitern.
11.2 Diese Änderungen werden in der Anlage und auf der Website ausgehängt und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.
11.3 Die AGB unterliegen dem deutschen Recht. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen, es sei denn, sie beeinträchtigt die wesentliche Qualität der Rechte und Pflichten der Parteien (des Nutzers und von B.T.), die durch diesen Vertrag begründet werden.
Skatewood Europe
Handel mit Furnieren Christoph Schubert
Lenbachweg 6
92224 Amberg
BANK : COMMERZBANK SULZBACH-ROSENBERG
DE09 7524 0000 0403 0672 00
StNr. 201/271/30672
USt ID DE347751354

